Aktuelles

Wir sind ein Jugendfreundlicher Verein

Der Narrenclub Varnhalter Rebschenkele e.V. ist seit einigen Jahren als Jugendfreundlicher Verein zertifiziert. Durch dieses Zertifikat verpflichten wir uns zur aktiven Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen und zur Umsetzung nach den Vorgaben des Präventivprojekts HaLT im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden entsprechend den vereinbarten Regeln.

Verpflichtende Regelungen für Vereinsfeste, Veranstaltungen und für vereinseigene Räume

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
  2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach
    Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
  4. Trainer*innen und Anleiter*innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  7. Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter*innen kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen werden, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

Für Veranstaltungen gilt:

  1. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter / eine eigene Jugendschutzbeauftragte wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er/Sie achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  2. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an die Stadt- / Ortverwaltung zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

Außerdem verpflichtet sich der NCVR im Bereich des alltäglichen Umgangs in der Jugendarbeit:

  1. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  2. Bei der Einlasskontrolle werden junge Besucher*innen mündlich durch die Mitarbeitenden auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher*innen nicht selbst alkoholische Getränke zur Veranstaltung mitbringen.
  3. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher*innen zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird – keinen Alkohol auszugeben.
  4. Alkoholische Mixgetränke, die insbesondere bei Jugendlichen beliebt sind, werden nicht oder deutlich teurer verkauft.
  5. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt, z. B. alkoholfreie Cocktails.
  6.  Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01.08.2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden-Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot.